Jährliche Handicap Überprüfung

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Nachdem der DGV die Regelung zur Überprüfung der Handicaps durch den Vorgabenausschuß des Goflclub leicht angepasst hat, werden bei uns im Club in diesem Jahr erstmalig die Handicaps überprüft und angepasst. Durch die Clubverwaltungssoftware wird nun auch eine Liste erzeugt, die es dem Vorgabenauschuß erleichtern soll, die Mitglieder zu identifizieren, bei denen ggf. eine Anpassung vorzunehmen ist.

Die konkrete Regelung hierzu ist in Ziffer 25 der Vorgaben- und Spielbedingung zu finden. Da die Berechnung nicht ganz trivial ist, möchte ich hier gar nicht näher darauf eingehen. Das Prinzip möchte ich aber dennoch versuchen, zu erläutern.

Für vordefinierte Handicapbereiche sind auf Basis von Statistiken die zu erwartenden durchschnittlichen Stableford-Ergebnisse (EMSS – Expected Mean Stableford Score) ermittelt worden, welche die Spieler in der jeweiligen Klasse auf einer 18 Loch-Runde mit relativer Wahrscheinlichkeit erzielen. Für die Feststellung, welche Handicaps zu überprüfen sind, müssen mindestens 4 Turniere gespielt worden sein. Weiterhin werden Stammvorgaben, die im abgelaufenen Jahr gespielt wurden, nicht heraufgesetzt.

Die Leistung eines Spielers wird aus dem Durchschnitt der besseren Hälfte seiner erspielten Ergebnisse ermittelt (bei 6 Turnieren wird also die Summe der besten drei Ergebnisse durch 3 geteilt). Dieses Ergebnis wird dann mit dem EMSS verglichen. Ist der ermittelte Durchschnitt des Spielers mindestens 5 Punkte höher als die untere Grenze seiner Pufferzone, so sollte das Handicap herunter gesetzt werden. Hat man also eine Pufferzone von 33-36 (Vorgabenklasse 3) und ist der ermittelte Durchschnitt seiner Ergebnisse mindestens 38, so ist er ein Kandidat, bei dem dass Handicap heruntergesetzt werden sollte.

Ist der ermittelte Durchschnitt des Spielers gleich oder größer dem EMSS und weniger als 5 Punkte über dem unteren Wert seiner Pufferzone, so wird sein Handicap nicht verändert.

Liegt der ermittelte Durchschnitt des Spielers unterhalb des EMSS so sollte sein Handicap entsprechend der Differenz von EMSS und seinem ermittelten Durchschnitt heraufgesetzt werden. Allerdings ist für jede Handicapklasse eine Obergrenze für die maximale Heraufsetzung definiert worden. Sie beginnt bei maximal 1 für die Handicapklasse 1 und wird in jeder Klasse um 0,5 erhöht. In Handicapklasse 5 wird das Handicap somit um maximal 3 Schläge nach oben gesetzt.

Also nicht wundern, wenn auf dem diesjährigen DGV-Ausweis ein „unerwartetes“ Handicap auftaucht. In diesem Fall hat der jeweilige Vorgabenausschuss die Regelung evtl. auch angewendet. Bei uns dürfen sich übrigens ca. 100 Mitglieder über ein besseres Handicap freuen und ca. 5 müssen mit einem etwas höheren Handicap leben.

Mein Handicap wird sich übrigens nicht ändern. Ich habe ein durchschnittliches Stablefordergebnis, welches 1 Punkt höher liegt als meine untere Pufferzone. Damit falle ich in Kategorie 2.

Ich hoffe der kleine Ausflug in die Vorgabenregelungen wahr nicht zu verwirrend. Bei Bedarf kann ich das Thema aber gerne nochmals an Hand von Beispielen etwas verständlicher darstellen.

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